Worum geht es?
Im Jahr 1999 wurde das Psychotherapeutengesetz in Kraft gesetzt, das u.a. die Ausbildungsverordnungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten beinhaltet. Nach der Bologna-Reform ist unklar, welcher Abschluss zum Zugang zur Psychotherapeutenausbildung berechtigt. Die Forderung der PiA: Zur Ausübung des eigenständigen Heilberufes und für den Erhalt der hohen Qualität muss das Master-Niveau die Grundlage bilden. Völlig ungeregelt ist auch die Vergütung der 1.800 Stunden der praktischen Tätigkeit an den Kliniken während der Ausbildung, die derzeit von Null bis wenige hundert Euro im Monat beträgt.
Besonders angesichts der stetig steigenden Zahlen psychisch kranker Menschen und dem dringenden Bedarf an gut ausgebildeten Psychotherapeuten sei es völlig unverständlich, dass die Politik noch immer nicht zu eindeutigen und klaren Regelungen für die Ausbildung und die Vergütung gekommen ist, betonen die PiA-Politik-Akteure.
Der zuständige Ministerialrat Ralf Suhr aus dem Bundesministerium für Gesundheit bezog sich auf das von Dr. Klein-Heßling der Bundespsychotherapeutenkammer eingebrachte "föderale Chaos": "Ohne die Länder geht gar nichts", so Suhr. Bezüglich der Rolle des Gesundheitsministeriums nennt er den "Referenten-Entwurf". Dabei sollen Länder, Verbände, Ärzteschaft und Deutsche Krankenausgesellschaft einbezogen werden. Herr Suhr ermutigt dabei die angehenden Psychotherapeuten zum Entwurf Stellung zu nehmen: "Wir werden mit Sicherheit auch Kontakt zu den PiA suchen". Die Bundespsychotherapeutenkammer verschließe sich nicht generell einer Direktausbildung, es gebe aber derzeit keine empirische Basis, so Dr. Klein-Heßling: "Große Teile der Ausbildung können nur gemeinsam mit der Ärzteschaft organisiert werden".
Kerstin Sude von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) fordert von der Gesetzgebung die Reform auch mit Blick auf Angestellte: "Nicht nur, dass PiA bislang kein angemessenes Entgelt während ihrer Klinikzeit erhalten. Lange nicht alle Absolventen werden später in der ambulanten Praxis tätig sein. Mit der Reform sollten folgerichtig auch die Grundsteine für eine formale und leistungsbezogene Gleichstellung der Klinik-Heilberufe gelegt werden."
Ariadne Sartorius vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) stellt bezüglich der Versorgung von psychisch kranken Kindern- und Jugendlichen klar "Der Zugang für Pädagogen zur Ausbildung muss gewährleistet sein - wir decken 85% der Versorgung in diesem Bereich ab". Herr Dr. Klein-Heßling (BPtK), erläutert die Haltung der Kammer gegenüber dem Ministeriumsvertreter.
Ricarda Müller von der deutschen Fachgesellschaft für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DFT) legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Verantwortung der Ausbildungsinstitute: "Qualität und Kosten müssen transparent und überprüfbar gestaltet werden".
Einig sind sich auch Peter Freytag (VPP/BDP) und Ariane Heeper (DGPT): "Die dringend erforderliche Novellierung des Psychotherapeutengesetzeses muss eine Verbesserung der prekären Ausbildungssituation nach sich ziehen, das ist unser gemeinsames Ziel und dabei wollen wir aktiv mitwirken". Katharina Simons von PiA für gerechte Bedingungen: ergänzt: "Es kann nicht sein, dass immer mehr PiA in den Krankenhäusern ausgebeutet werden, nur weil die Reform so lange dauert, wir brauchen eine Übergangslösung".
Neben vielen Berufs- und Fachverbänden fordert auch ver.di seit Jahren eine Reform. Die PiA-Politiker machen dabei eine Chance für die Verbesserung der Versorgung von psychisch Kranken deutlich.
Ansprechpartner/-innen:
Manuel Becker, PiA für gerechte Bedingungen! (Berlin), Mob.: 01573 - 906 62 16
Ariadne Sartorius, bvvp (Berlin/Darmstadt), Mob.: 0151 - 24 06 37 66
Kerstin Sude, DPtV (Berlin/Hamburg), Mob.: 0151 - 11 65 13 69
Kontakt: info@piapolitik.de Weitere Informationen: www.piapolitik.de