Berlin, 24. Mai 2024 - Die Mitglieder der Berliner Psychotherapeutenkammer können zukünftig Mitglied eines Versorgungswerks werden. Der Paragraf 90, der bisher allen Berliner Kammern, die nach dem 22. September 1999 gegründet worden sind, die Errichtung eines Versorgungswerks untersagt hat, wird ersatzlos gestrichen. Dies wurde gestern im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses mit Unterstützung aller Fraktionen beschlossen.
„Bereits seit der Gründung der Psychotherapeutenkammer Berlin (PtK Berlin) vor über 20 Jahren setzen sich Vertreter*innen der Kammer für ein Versorgungswerk ein. Wir sind sehr froh, dass es nun endlich für unsere Berliner Psychotherapeut*innen möglich sein wird, für die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder die Versorgung von Hinterbliebenen mit einem Versorgungswerk vorsorgen zu können“, erklärte Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Präsidentin der PtK Berlin. Bundesweit war dies bislang einzig den Berliner selbstständig tätigen Psychotherapeut*innen verwehrt. „Dass diese Ungerechtigkeit ein Ende hat, erleichtert uns sehr“.
Mit dem gestrigen Beschluss im Abgeordnetenhaus wurde nun der Weg frei, um die Versorgung der Berliner Psychotherapeut*innen über ein Versorgungswerk zu ermöglichen. Die freien Berufe sind seit der Rentenreform 1957 aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. In der Folge bewährten sich berufsständische Versorgungswerke zur Vorbeugung einer möglichen Altersarmut und zur Erhaltung voll leistungsfähiger freier Berufe, einem gut funktionierenden Arbeitsmarkt und in einzelnen Fällen auch einer Entlastung des Sozialstaates. Berufsständische Versorgungswerke sind über den Berufsstand eigenverwaltet und eigenfinanziert und belasten somit den öffentlichen Haushalt weder auf Landes- noch auf Bundesebene.
Über die PtK Berlin
Die Psychotherapeutenkammer Berlin ist die berufsständische und berufsrechtliche Interessenvertretung aller approbierten Psychotherapeut*innen in Berlin. Derzeit gehören ihr rund 6.000 approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) an. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als Selbstverwaltung organisiert. Sie wurde im Jahr 2001 auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gegründet.