Die BPtK fordert deshalb ein Patientenrechtegesetz, das den rechtlichen Rahmen für verbindliche Behandlungsvereinbarungen schafft. Patientinnen und Patienten haben ein Recht, ihre Behandlung selbst zu bestimmen. Dieses Recht endet nicht an der Grenze der Einwilligungsfähigkeit. Schwer psychisch kranke Menschen müssen damit rechnen, erneut stationär behandelt zu werden. Diese wiederholte Einweisung in eine Klinik kann in einer Phase völliger Hilflosigkeit erfolgen, in der sich der Patient vielleicht sogar selbst gefährdet. Ein Patient sollte deshalb vorab mit der Klinik vereinbaren können, wie er in einer solchen Phase behandelt werden möchte. "Die Möglichkeit, in einer Behandlungsvereinbarung zusammen mit der Klinik festlegen zu können, was in einer schweren psychischen Krise passiert oder nicht passiert, wäre für viele Patienten eine enorme Beruhigung", erläutert der BPtK-Präsident. Eine Behandlungsvereinbarung schafft für viele psychisch kranke Menschen erst die notwendige Sicherheit, um sich rechtzeitig in Behandlung zu begeben. Durch eine solche verbindliche Vereinbarung mit dem Krankenhaus könnten die Patienten mitentscheiden, was mit ihnen geschieht, wenn sie nicht mehr über ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen. "Bisher ist das Erlebnis der Ohnmacht bei einer Zwangseinweisung eine erhebliche Belastung, die Patienten davor zurückschrecken lässt, sich bei einer anbahnenden Krise beizeiten Hilfe zu suchen", betont Richter.
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