Außerdem sollten die Rechte minderjähriger Patienten ausdrücklich geregelt werden. "Das Patientenrechtegesetz will mehr Klarheit und Transparenz schaffen", stellt BPtKPräsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. "Dafür benötigen wir auch genaue Regelungen für minderjährige Patientinnen und Patienten, die vorübergehend nicht in der Lage sind, selber über ihre Behandlung zu entscheiden."
"Dafür benötigen wir auch genaue Regelungen für minderjährige Patientinnen und Patienten, die vorübergehend nicht in der Lage sind, selber über ihre Behandlung zu entscheiden."