Die Einzelheiten des Jobsharings werden in dieser Ausgabe von "Praxis-Info" erläutert:
Jobsharing bietet gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Möglichkeit, sich auch in gesperrten Planungsbereichen niederzulassen - sofern sich eine Praxisinhaberin bzw. ein Praxisinhaber findet, die bzw. der den eigenen Sitz zu teilen bereit ist. Jobsharing ermöglicht aber langfristig auch für Praxisinhaber in solchen Planungsbereichen eine Nachbesetzung des Praxissitzes. Durch Änderungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie ergeben sich zukünftig für Praxen mit einem unterdurchschnittlichen Praxisumfang sogar neue Möglichkeiten, Jobsharing mit einem erweiterten Praxisumfang zu planen.
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