Dabei muss schon frühzeitig bei Kindern und Jugendlichen gehandelt werden. "Erfolgreiche Prävention muss berücksichtigen, dass psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts gehören", stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der morgigen ersten Lesung des Entwurfes eines Präventionsgesetzes fest. "Der Gesetzentwurf geht mit der Beschränkung auf Änderungen des SGB V völlig an dem vorbei, was wir dringend brauchen. Notwendig sind gesetzliche Regelungen, nach denen Prävention und Gesundheitsförderung gesamtgesellschaftlich finanziert und verantwortet werden", erklärt BPtK-Präsident Richter. Das könne nur gelingen, wenn sich sämtliche Sozialversicherungsträger, aber auch Bund, Länder und Kommunen beteiligen. Die BPtK setze sich darüber hinaus für eine regionale Koordinierung von Prävention und Gesundheitsförderung ein, statt Maßnahmen auf Bundesebene zu koordinieren und lebensweltbezogene Maßnahmen von einer Bundesbehörde durchführen zu lassen.
Wesentliche Voraussetzungen erfolgreicher Prävention sind partizipative Angebote für spezifische Zielgruppen in deren Lebenswelten (z. B. nach Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, kulturellem Hintergrund, sozialem Status und Bildung). Dazu muss es gelingen, alle in Lebenswelten, wie Familie, Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Verein oder Senioreneinrichtung, relevanten Kostenträger und Leistungserbringer an der Prävention zu beteiligen.
"Das Spektrum präventiver Leistungen sollte ausgeweitet und es sollten psychotherapeutische Interventionen als gezielte präventive Maßnahmen ermöglicht werden", regt BPtK-Präsident Richter an. "Ich denke hier z. B. an Patientinnen und Patienten mit ‚Burnout‘-Symptomen, die noch nicht alle Kriterien einer Depression erfüllt haben. Mittels präventiven und insbesondere auch aufsuchenden psychotherapeutischen Interventionen könnte erreicht werden, dass Betroffene adäquate Konfliktbewältigungsstrategien erwerben." Die Bundesregierung verweise auf den erforderlichen Finanzierungsbedarf, um ärztliche Beratungskompetenz stärker zu nutzen. "Dabei vergisst sie wirksame präventive Leistungen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten."
Link: Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention (BT- Drs. 17/13080)
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