Fragestellungen z.B. zur Aufklärungspflicht über die Therapiebedürftigkeit, Diagnostik und Behandlung und die Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation insbesondere bei Konflikten wurden sowohl aus juristischer wie auch aus psychotherapeutischer Sicht dargestellt und gemeinsam diskutiert.
Den Vortrag von RAin Dr. Sylvia Ruge, Fachanwältin für Medizinrecht und Justiziarin der Kammer finden Sie als Download hier: