In dem Gesetz sind auch die Versorgungseinrichtungen der Kammern geregelt. Die Psychotherapeutenkammer Berlin PtK Berlin) ist eine der fünf in § 1 Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) genannten Körperschaften des Öffentlichen Rechts für akademische Heilberufe im Land Berlin und die einzige Kammer ohne eigenes Versorgungswerk!
Mit der Novellierung gäbe es die Chance, daran etwas zu ändern und ein Versorgungswerk für die Berliner Psychotherapeut*innen und damit deren Alterssicherung zu ermöglichen.
Die PtK Berlin hat dazu mit Frau Senatorin Dr. Ina Czyborra und den gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus gesprochen. Die PtK Berlin fordert, den die Errichtung eines Versorgungswerks verhindernden § 90 BlnHKG ersatzlos zu streichen! Lesen Sie mehr zum Thema Versorgungswerk, Finanzierung und Zweck im hier nachfolgenden Download.