Die Novellierung betrifft vor allem die finanzielle Situation, die sich für viele Psychotherapeutinnen in Ausbildung ergibt.
Am Ende der PsychotherapeutInnenausbildung, der eineinhalbjährigen Praxisphase, werden diese sehr schlecht oder auch gar nicht bezahlt. Sie erhalten in vielen Fällen nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn.
Viele PiAs müssen sich daher wärend der Praxisphase über Nebenjobs finanzieren. Das ist besonders kritisch, da sie bereits zuvor ein fünfjähriges Studium finanzieren mussten.
Des Weiteren haben die PiAs während ihrer praktischen Tätigkeit in Kliniken häufig keine Arbeitsverträge als Behandelnde oder nur bei geringfügiger Bezahlung und müssen dennoch faktisch eigenverantwortlich, oft mit zu wenig fachkundiger Anleitung und Aufsicht, PatientInnen behandeln.
Die Forderungen der PiAs sind:
• eine angemessene und kurzfristig wie auch langfristig geregelte Vergütung.
• die Klärung des sozialrechtlichen Status zur tariflichen Eingruppierung von PsychologInnen.
• Regelungen zur Qualitätssicherung. Um die Qualität des Berufsstandes und der Ausbildung zu garantieren, muss vor der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn ein Master-Abschluss erworben werden.
• die Psychologie als Basis der Psychotherapie zu erhalten.
• StudentInnen und PiAs in den Prozess einzubeziehen.
Der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen und der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterstützen diese Forderungen.
Weiterführende Informationen:
Zur bundesweiten Protestaktion: www.piaportal.de/
Zum Mitgliederbrief des BDP: www.bdp-verband.de/aktuell/2017/171116_zukunft.html
Zum Positionspapier des BDP: www.bdp-verband.de/bdp/politik/2015/150219_loesung.pdf
Die Pressemitteilung 4/2018 des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen vom 5. Mai 2018: www.bdp-verband.de/bdp/presse/2018/PM_04-18.pdf