Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden der Behandlungsvertrag sowie die Rechte und Pflichten der Patienten und Behandler ausdrücklich gesetzlich geregelt. Bisher ergab sich dies v.a. aus der dazu ergangenen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung zum Behandlungsvertrag und Haftungsrecht wurde nun überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert. Es gibt aber auch einige Erweiterungen bzw. Neuerungen.
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