www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/dringend-psy.html
Damit können die Psychotherapeuten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt leisten.
Die BPtK ruft alle Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf, sich im Online-Hilfeportal des Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Adressdatei des Hilfeportals registrieren zu lassen:
www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/dringend-psy.html
Damit können die Psychotherapeuten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Opfern sexualisierter Gewalt leisten.
Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unsere speziellen Sprechstundenangebote, u.a. in den Bereichen Rechtliches, Fort- und Weiterbildung und Zertifizierung.
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FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?