Lesen Sie hier die Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer:
Das am 18.6.2015 verabschiedete Präventionsgesetz bezieht zwar psychotherapeutische Expertise bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen zur primären Prävention mit ein, gleichwohl sollen Psychotherapeuten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch Präventionsempfehlungen ausstellen.
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