Die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin können somit im Juni 2009 Ihre Delegiertenversammlung bereits auf Grundlage einer vereinfachten Wahlordnung wählen. Unter anderem
- erhalten die Kammermitglieder künftig alle Informationen zur Wahl (u.a. Fristen und Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zum Wählerverzeichnis und zum Wahlausschuss) kompakt zusammengefasst in einem Rundschreiben 4 Monate vor Ende der Wahlzeit, statt wie bisher in verschiedenen Ankündigungen von Vorstand und Wahlausschuss. Im Wahljahr 2009 wird diese Wahlinformation Ende Februar für Sie versendet.
- Für das Einreichen eines Wahlvorschlags genügt eine Bewerberliste mit mindestens fünf Bewerbern oder Bewerberinnen, die bislang geforderten Unterstützerlisten entfallen.
- Die Zuteilung der Delegiertensitze erfolgt nach einem neuen Verfahren: dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Dieses Verfahren gewährleistet nach heutigem Wissensstand am Besten die proportionale Umrechnung der Wählerstimmen in Delegiertensitze.
