Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den PraxisNachrichten von 08.06.2017 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
www.kbv.de/html/praxisnewsletter_29247.php
sowie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer.
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen ab sofort Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderungen verordnen. Damit erhalten sie mehr Entscheidungsspielraum bei der Versorgung ihrer Patienten. Desweiteren sollen sie künftig auch Leistungen der Rehabilitation und Soziotherapie verordnen dürfen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den PraxisNachrichten von 08.06.2017 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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