Die KV Berlin schreibt den Ärzten/Psychotherapeuten:
"Bei einer durch die City BKK bewilligten Psychotherapie muss der Patient seine neue Krankenkasse informieren, dass eine Bewilligung für die laufende Psychotherapie existiert. Sind Sie der die Leistung erbringende Arzt/Psychotherapeut, müssen Sie dann beim neuen Kostenträger eine Kostenzusage über den Kassenwechsel mit einer Reststunden-Angabe anfordern. Dann reichen Sie bei dem neuen Kostenträger die vorhandenen Bewilligungsbescheide (in Kopie) und die Angabe der bereits erbrachten Stunden ein. Dieser Antrag kann in der Regel formlos oder unter Anwendung des Formblattes PTV 1 erfolgen. Am besten erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei dem neuen Kostenträger, wie dieser dies hand-habt. Dieses Verfahren unterscheidet sich von dem bei einem regulären Kassenwechsel, bei dem der neue Kostenträger die Unterlagen beim ehemaligen Kostenträger des Versicherten anfordert."
Quelle: Praxisinformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Nr. 7 Mai 2011; Redaktion: Isabelle Wahl, Hrsg.: Vorstand der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn (V.i.S.d.P.)