Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich in einer eingeforderten Stellungnahme für eine Abschaffung des § 8a der Bedarfsplanungs-Richtlinie ausgesprochen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, dass es künftig nur noch einen Stichtag im Jahr (statt bisher zwei Stichtage) geben wird, zu dem die Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Untrversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung festgelegt werden. Stichtag wird demnach der 30. Juni eines Jahres sein.
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