Es wurden bereits in kurzer Zeit mehr als die 50 000 erforderlichen Unterschriften gesammelt. Somit kann es zu einer vom Petitionsausschuss veranstalteten öffentlichen Anhörung kommen.
Die Petition kann noch bis zum 13.12.2018 mitgezeichnet werden!
Anbei finden Sie die Pressemitteilung der Bundespsychohtherapeutenkammer (BPtK) vom 06.12.2018 zu der Online-Petition.
Zudem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)in einer Resolution vom 07.12.2018 massiv Kritik am TSVG geäußert. Die Vertreterversammlung der KBV fordert eine Ablehnung des Gesetzes in seiner jetzigen Form.[br]www.kbv.de/html/1150_38405.php