Versicherte bekommen Auskünfte, in denen die Krankenkasse mitteilt: "Wir zahlen grundsätzlich keine Therapie mehr im Kostenerstattungsverfahren." Oder für eine solche Psychotherapie sei "eine besondere Schwere" der Erkrankung notwendig. Oder Wartezeiten von "sechs Monaten" müssten hingenommen werden. Oder Versicherte bekommen freie Behandlungsplätze bei einem Psychotherapeuten genannt, der aber auf Nachfrage monatelange Wartezeiten hat. Oder Anträge werden grundsätzlich abgelehnt und erst bei Widerspruch genehmigt. Oder die Versicherten müssen immer mehr Anfragen bei Psychotherapeuten nachweisen, bei denen keine freien Behandlungsplätze verfügbar sind.
Die BPtK stellt klar: Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, kann der Versicherte sich eine Leistung selbst beschaffen und die Kasse muss die Ausgaben dafür erstatten. Eine solche Leistung kann eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein. Mehr Infos hier: