Weiterbildung zum Klinischen Neuropsychologen (KNP)
Die Weiterbildung zum KNP erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten PP und KJP in anerkannten Weiterbildungsstätten und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Kammermitglieder, die vor Inkrafttreten der BWBO eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen der BWBO entsprechende Qualifikation in KNP erworben haben, erhalten auf Antrag im Rahmen der Übergangsregelung die Anerkennung durch die Kammer, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist. Die Anerkennung erfolgt aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise sowie einer mündlichen Prüfung.