Ein Schwerpunkt seiner Arbeit wird die Beratung nach § 4 KKG sein. Gemäß des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes sind PsychotherapeutInnen, Ärztinnen und Ärzte und andere aufgefordert, bei "gewichtigen Anhaltspunkten" für eine Kindeswohlgefährdung bei den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen die Situation mit Eltern und Kindern/Jugendlichen zu erörtern und "auf Hilfen hinzuwirken" (§4 KKG). Auch der Umgang mit der Schweigepflicht wurde neu geregelt. Oft ist es allerdings schwierig einzuschätzen, was "gewichtige Anhaltspunkte" sind, wie "auf Hilfen hingewirkt" werden kann und wann die Schweigepflicht gebrochen werden darf. Therapien von Kindern und Jugendlichen kommen zustande, weil es bereits Auffälligkeiten beim Kind gibt. Es kann schwierig sein abzugrenzen, inwieweit diese Symptome ihren Ursprung in einer Entwicklungsstörung des Kindes oder in der Familiendynamik haben oder ob sie auf eine Gefährdung durch die Eltern im Sinne des Gesetzes zurück zu führen sind. Auch muss sich im Verlauf zeigen, ob die Eltern in der Lage sind sich umzustellen und/oder weitere Hilfen in Anspruch zu nehmen. In Kindertherapien, ob nach SGB VIII oder nach SGB V, besteht zudem die Gefahr, dass die Sorgeberechtigten die Behandlung abbrechen wenn der Therapeut sie mit einer Sorge um das Wohl ihrer Kinder und ihren eigenen Anteilen konfrontiert. Auch Erwachsenentherapeuten können in ihren Behandlungen mit Fragen des Kinderschutzes in Berührung kommen, wenn ihre Patienten als Eltern das Wohl ihrer Kinder nicht gewährleisten können. Weiter verfügen PsychotherapeutInnen manchmal nicht über ausreichend Wissen über die Aufgaben anderer Dienste (Jugendamt, Familiengericht…) und andere Hilfen. Deshalb haben PsychotherapeutInnen neben dem Schutzauftrag einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§4 KKG und §8b SGB VIII). Die Beratung hat u.a. die Aufgabe, Sicherheit in der Einschätzung einer Gefährdung zu gewinnen, emotionale Belastung des Therapeuten zu reduzieren, Grenzen der Arbeit aufzuzeigen, Interventionen zu planen und über andere Hilfemöglichkeiten zu informieren. Herr Ellesat steht KollegInnen der Kammer als eine solche "insoweit erfahrene Fachkraft" zur Verfügung. Sie erreichen ihn vormittags telefonisch im Kinderschutz-Zentrum unter 683 911 14 oder per Mail unter praxis@ellesat.de. Die Beratung ist für Mitglieder der Kammer kostenlos, sie erfolgt persönlich und anonym, im Ausnahmefall auch telefonisch. Die Fallverantwortung bleibt beim Behandler.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin hat Herrn Peter Ellesat zu seinem ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten berufen. Herr Ellesat arbeitet als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in freier Praxis und daneben seit über 20 Jahren in der Beratungsstelle Neukölln des Kinderschutz-Zentrums Berlin e.V. Er verfügt über viel Erfahrung in der Arbeit mit misshandelnden, missbrauchenden und vernachlässigenden Eltern und ihren Kindern. Als Kinderschutzbeauftragter hat er die Aufgabe, PsychotherapeutInnen und den Vorstand der Kammer in Fragen des Kinderschutzes zu beraten.
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