Anbei finden Sie den Link zur Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11.10.2018 zu selbigem Thema.
www.kbv.de/html/1150_37508.php
Für die Begleitung eines Patienten oder einer Patientin auf der Fahrt zu einer unmittelbar notwendigen stationären Behandlung können jetzt auch Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen die Gebührenordnungsposition 01416 im EBM abrechnen.
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