Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu selbigem Thema.
www.kbv.de/html/1150_35710.php
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die sogenannte Sozialpsychiatrie-Pauschale geeinigt. Diese wird ab 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro, also 14,1 Prozent, je Behandlungsfall angehoben. Somit wird die teamübergreifende sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen künftig besser vergütet.
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