Gemeinsam arbeiten und mehr Behandlungen anbieten: Psychotherapeutische Praxen können künftig ihren Patienten mehr Behandlungen dadurch anbieten, dass sie sich leichter einen Praxissitz teilen (Jobsharing) oder einen Psychotherapeuten anstellen können. Dadurch können zusätzliche Behandlungsplätze in der ambulanten Psychotherapie geschaffen und Wartezeiten verringert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16.Juni 2016 die dafür notwendige Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer.
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