Die Anträge auf Freigabe der elektronischen Psychotherapeutenausweise (ePtA) werden in der Kammer nach Eingang durch den Vertrauensdienstanbieter der Reihenfolge nach chronologisch abgearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einzelne Anträge nicht vorziehen können.
Um die Freigabe und Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises nicht noch zusätzlich zu verzögern, bitten wir Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Ihre Daten oder Unterlagen nicht vollständig sein, werden wir Sie anschreiben.
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