Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz enthält als sogenanntes Artikelgesetz Änderungen in verschiedenen Gesetzen. Zentral ist die Einfügung eines neuen Untertitels "Behandlungsvertrag" im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Artikel 2 enthält Änderungen des SGB V und die Artikel 3 bis 4c modifizieren weitere Gesetze.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat zum neuen Patientenrechtegesetz eine ausführliche Informationsschrift erstellt. Diese können Sie sich im Folgenden herunterladen.
Eine Kurzfassung finden Sie auch von Ra'in Frau Dr. Sylvia Ruge.
Share on