Die Patienten müssen für eine ambulante Behandlung keine zehn Euro mehr zahlen - egal, ob sie gesetzlich krankenversichert oder bei einem besonderen der sonstigen Kostenträger erstattungsberechtigt sind. Dies gilt sowohl für den Besuch einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis als auch bei Inanspruchnahme des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) und den Erste-Hilfe-Stellen der Krankenhäuser. Auch beim Zahnarzt entfällt die Gebühr.
Die Abschaffung der Praxisgebühr ist bereits gesetzlich verankert. Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst, nachdem sich die Koalitionspartner von CDU und FDP auf das Aus für die Zuzahlung geeinigt hatten. >>> weiter zur vollständigen Meldung