Die BPtK hat erfolgreich Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat abgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen, die Bundeswehrangehörige und Bundespolizisten behandeln, eine höhere Vergütung. Dies stellt sicher, dass ihre Vergütung nun dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.
Die Erhöhung betrifft nicht Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung, da sie weiterhin nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
In den Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium wurde ein Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart. Für psychotherapeutische Leistungen bleibt der 2,3-fache Satz bestehen. Zusätzlich werden ab dem 1. September 2023 für Verhaltenstherapie und Systemische Therapie ein Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde sowie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie ein Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde gezahlt.