Liebe Mitglieder,
wie die BPtK auf ihrer Website berichtet, liegt nun eine Klarstellung des Bundesinnenministeriums vor, die sich auf die Bundes-Beihilfeverordnung bezieht. Demnach können Heranwachsende bis 21 Jahre weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen beginnen, auch wenn sie in der Bundesbeihilfe versichert sind.
Die vollständige Meldung können Sie hier nachlesen.