PP und KJP sollen künftig ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden. Somit wäre der Weg frei für eine eigene Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. März 2011 die Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern beschlossen.
PP und KJP sollen künftig ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden. Somit wäre der Weg frei für eine eigene Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
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