„Behandlungen von Homosexualität stellen einen erheblichen Verstoß gegen das psychotherapeutische Berufsrecht dar.“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in einer Pressemitteilung vom 18.12.2019. Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen. Die BPtK unterstützt nachdrücklich den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität bei unter 18-Jährigen grundsätzlich verboten werden sollen. Die BPtK hat sich zusätzlich für ein allgemeines Verbot ausgesprochen, das nicht auf Minderjährige beschränkt ist.
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