Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen gelten auch für die Beihilfestelle in Berlin.
Die neue Gebührenordnung wird auch von der Berliner Verwaltung übernommen und ab dem 01.07.2024 umgesetzt.
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