Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Stand der Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement-Maßnahmen in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, die in der G-BA-Richtlinie vorgesehen sind, für das Jahr 2010 beraten und veröffentlicht. Demnach haben nach Selbstauskunft etwa 20 Prozent der KBV-Stichprobe das Ziel der Richtlinie nicht erreicht. Der G-BA dankte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen für die geleistete Arbeit und bittet diese, ihre Anstrengungen auf noch schwankende oder sich einem Qualitätsmanagement verweigernde Einrichtungen zu konzentrieren.
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