Die gültige eng gefasste Regelung zur ausnahmsweise möglichen Verordnungsfähigkeit von Stimulantien bezieht sich ausschließlich auf Kinder und Jugendliche, da es bisher keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidathaltige Arzneimittel für die Behandlung der Erkrankung ADHS bei Erwachsenen gab. In Kenntnis der erweiterten Zulassung von methylphenidathaltigen Arzneimitteln hat der G-BA beschlossen, dass der grundsätzliche Verordnungsausschluss für diese Medikamente, wie er in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie formuliert ist, zunächst nicht für die Behandlung Erwachsener gilt. In einem nächsten Schritt wird jedoch geprüft, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutze der Patienten noch erfolgen müssen.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Erläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht: