Wie die Bundespsychotherapeutenkammer auf ihrer Website berichtet, entfällt mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz in Zukunft das Gutachterverfahren bei der Gruppenpsychotherapie. Damit wird diese weiter von Bürokratie entlastet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll zudem weitere fördernde Regelungen beschließen.
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