Einschlägig sind hier die Regelungen des § 137 SGB V. Die Fachärzte am Krankenhaus unterliegen der Fortbildungsnachweispflicht nach diesen Regelungen bereits seit dem 1. Januar 2006. Weitere Informationen finden Sie unter Bundespsychotherapeutenkammer
Der G-BA hat am 19. März 2009 einen Beschluss gefasst, der die Fortbildungs- und Nachweispflicht für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt.
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