Entscheidend ist allein, ob mit der Erkrankung eine Einschränkung einhergeht, die den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern kann und dass diese Einschränkung von langer Dauer ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. April 2013 (Rechtssachen C-335/11 und C-337/11) entschieden.
"Damit ist jetzt klar, dass chronisch psychisch kranke Menschen am Arbeitsplatz den vollen Schutz des Gesetztes genießen", urteilt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der >>> weiter zum vollständigen ArtikelBundespsychotherapeutenkammer. "Chronisch psychisch kranke Arbeitnehmer haben damit die gleichen Rechte wie körperlich behinderte. Versuchen, den gesetzlichen Schutz auf angeborene oder von Unfällen herrührende Behinderungen zu beschränken, wird so ein Riegel vorgeschoben."