Seit dem 15. März 2023 können Studierende eine einmalige Entlastungszahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. Die Einmalzahlung muss durch die berechtigten Personen und die jeweilige Ausbildungsorganisation (Ausbildungsstätte, Universität) beantragt werden.
Einen Anspruch hat, wer zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung war. Dazu zählen auch als Studierende immatrikulierte PiAs, die eine Ausbildung absolvieren, die an eine Hochschule angegliedert ist.
Die Ampel-Koalition hatte die steuerfreie Sonderzahlung bereits vor Monaten vereinbart. Nach längerer Konzeptions- und Testphase ist die Online-Plattform zur Beantragung nun funktionsbereit.
Antragstellung und weitere Informationen: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de