Der elektronische Heilberufeausweis für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ist der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePsychotherapeutenausweis, ePtA). Er wird für alle Leistungserbringer im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung relevant: Im Sozialgesetzbuch V (§ 291a Abs. 5) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass wesentliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) von gesetzlich Krankenversicherten nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis oder einem entsprechenden Berufsausweis der Leistungserbringer genutzt werden können.
Eine Beantragung ist derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie jedoch rechtzeitig auf unserer Homepage über Antragstellung und Ausgabe desselben.
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