Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Bund und Länder, und somit auch die PTK Berlin, sind verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.
Quelle:
https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html
In Vorbereitung auf diese Digitalisierung und aus Gründen der Nachhaltigkeit möchten wir Ihnen im ersten Schritt die Beitragszahlungsinformation sowie weitere Informationen auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen, bevor wir im nächsten Schritt die Portallösungen anbieten können.
Hierfür benötigen wir jedoch Ihre Unterstützung! Bitte teilen Sie uns, sollten Sie es noch nicht getan haben, eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse mit. Gern können Sie dafür unsere E-Mail-Adresse mitgliederservice@psychotherapeutenkammer-berlin.de nutzen. Für eine zeitnahe Rückmeldung wären wir sehr dankbar.
Ein kurzer Hinweis hierzu: Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5 BlnHKG ist es erforderlich, dass Sie als Berufsangehörige Ihre Kommunikationsdaten der Kammer anzeigen. Hierzu gehören u. a. die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse.
Wir danken Ihnen ganz herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Mitglieder- und Beitragsverwaltung