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Es ist wahrscheinlich, dass in naher Zukunft niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in ihren Praxen im Rahmen des Qualitätsmanagements auch psychometrische Verfahren (Tests) routinemäßig einsetzen sollen oder gar müssen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird diskutiert, für psychotherapeutische Behandlungen die psychometrische Dokumentation von Behandlungsergebnissen verpflichtend einzuführen. Um von zukünftigen Entwicklungen nicht unvorbereitet überrascht zu werden und um an der Diskussion aktiv teilnehmen zu können, lädt der Ausschuss Wissenschaft, Forschung und Qualitätssicherung der Kammer zu dieser Veranstaltung ein - und zwar am Donnerstag, den 14. Juni 2012 von 18:30 bis 21:30 Uhr.
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