Diese Einkommenskluft sei wohl auch durch die geringen Einnahmen bei der Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen verschuldet. Zum anderen seien die Einnahmen der PsychotherapeutInnen durch Privatbehandlungen sehr gering. Die Behandlung von PrivatpatientInnen wird nur minimal höher vergütet als die Behandlung von gesetzlich Versicherten, so die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch.
Die Zahlen zeigen außerdem, dass die Benachteiligung von PsychotherapeutInnen immer mehr zunimmt und die Kluft zwischen den Einkommen immer größer wird.
"Hier wird geltendes Recht einfach ignoriert. Die nächste Bundesregierung muss mit einer gesetzlichen Klarstellung den Bewertungsausschuss verpflichten, die Psychotherapie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung so zu vergüten, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz dasselbe verdienen können wie Ärzte der somatischen Medizin", fordert Lubisch.
Anbei finden Sie den Link zu der vollständigen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 17.08.2017.
www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/nc/gesundheitspolitik/aktuelle-meldungen/news-bund/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=514&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2877