Dabei hat das BVA auch eine Reihe von Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer geprüft und aufgegriffen. Dadurch, dass der Morbi-RSA die durchschnittlichen Kosten für besonders schwere und teure Krankheiten ausgleicht, bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung positive Anreize, für diese Patientengruppen leitliniengerechte Versorgungskonzepte zu entwickeln. >>> weiter zum vollständigen Artikel
Bptk.de: Chronische psychische Krankheiten sind zukünftig besser im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 28. September 2012 im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen den Behandlungsbedarf und die Kosten von dauerhaften seelischen Leiden genauer berücksichtigt.
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