Heute stimmte der Bundesrat dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für PsychotherapeutInnen zu. Nach Inkrafttreten müssen bundesweit ausreichende Studienplatzkapazitäten geschaffen werden, so die BPtK. In Zukunft werden unter Beachtung der Patientensicherheit die Studierenden bereits im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums wissenschaftlich und praktisch umfangreich für die Ausübung der Psychotherapie ausgebildet und können anschließend eine Approbation erhalten.
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