Weitere Informationen hierzu finden sie in der Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 11.07.2018 zu selbigem Thema.
www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/videobehandl.html
Der Entwurf zum Pflegepersonalstärkungsgesetz enthält eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Videosprechstunden als telemedizinische Leistung in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt werden können.
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