Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
Lesen Sie dazu die Mitteilung der BPtK.
Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung
Um die Kammermitglieder zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Weitere Informationen sowie Termine und Anmeldehinweise finden Sie hier.
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen ab 1. Juli 2024
Pressemitteilung der BPtK
BPtK-Übersicht: Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen im nachfolgenden Download