Mehr hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 09.11.2018 zu selbigem Thema unter folgendem Link.
Der Deutsche Ethikrat hat seine Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht. Die Stellungnahme besagt, dass Zwangsmaßnahmen immer ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte z. B. eines psychisch kranken Menschen sind. Sie dürfen deshalb nur eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
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