"Dort, wo die Wartezeiten psychisch kranker Menschen auf einen Therapieplatz besonders lang sind, bieten Psychotherapeuten überdurchschnittlich viele Therapiestunden an, um die Versorgungsengpässe zu entschärfen", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Aufgrund der viel zu geringen Zahl zugelassener Psychotherapeuten lassen sich die Wartezeiten aber kaum verkürzen. In ländlichen Gebieten warten psychisch kranke Menschen trotzdem besonders lange auf einen ersten Termin beim Psychotherapeuten, in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 4,5 Monate."
Grundsätzlich stehen Psychotherapeuten für gesetzlich krankenversicherte Patienten überdurchschnittlich zur Verfügung. Der Anteil sogenannter Hobbypraxen ist geringer als bei vielen anderen Arztgruppen. Nach KBV-Berechnungen arbeiten 3,1 Prozent der Psychotherapeuten weniger als 60 Stunden im Quartal. Dieser Anteil beträgt bei Hausärzten dagegen 4,8 Prozent, bei Chirurgen 6,6 Prozent und bei Augenärzten 9,5 Prozent. "Psychotherapeuten erfüllen ihren Versorgungsauftrag mindestens genauso gut wie die meisten Ärzte", stellt BPtK-Präsident Richter fest.
Psychotherapeuten beantragen überdurchschnittlich häufig die Aufteilung einer Zulassung in zwei halbe Praxissitze. Von den 21.775 Vertragspsychotherapeuten verfügen 1.286 über eine halbe Zulassung und dürfen entsprechend nur im Umfang eines halben Versorgungsauftrags behandeln. Das sind 5,9 Prozent aller Psychotherapeuten. Dagegen arbeiten nur 0,7 Prozent aller Hausärzte und 1,9 Prozent aller Fachinternisten mit einem halben Praxissitz. Im Durchschnitt verfügen nur 2 Prozent aller Ärzte über eine halbe Zulassung. "Wer ärztliche und psychotherapeutische Arbeitszeiten vergleicht, darf diese Unterschiede nicht vernachlässigen", fordert der BPtK-Präsident.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag sind verpflichtet, gesetzlich versicherten Patienten wöchentlich mindestens 20 Stunden zur Verfügung zu stehen, bei einem halben Praxissitz sind dies 10 Wochenstunden. Zu dieser Arbeitszeit zählt die Therapiezeit von jeweils mindestens 50 Minuten. Weitere 20 Minuten werden z. B. für Praxisführung, Dokumentation und Abrechnung pro Sitzung veranschlagt - tatsächlich dürfte der Zusatzaufwand noch höher liegen. Nach BPtK-Berechnungen arbeiten Psychotherapeuten durchschnittlich 20 bis 23 Stunden je Woche direkt mit GKV-Patienten, sodass sie auf eine Arbeitszeit von mindestens 30 bis 36 Stunden kommen. "Die große Mehrheit der Psychotherapeuten erfüllt ihre vertraglichen Pflichten", urteilt Richter. "Bei den Wenigen aber, die ihren Versorgungsauftrag sehr deutlich nicht erfüllen, hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen längst einschreiten müssen, und zwar bei allen Arztgruppen."
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