Hier der Link zum Artikel der Bundespsychotherapeutenkammer: www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/behandlung-i.html []
Durch die neue Psychotherapie-Richtlinie soll ab dem 1. April 2017 jeder Person zeitnah psychologische Behandlung zukommen. Aufgrund dessen lehnten Krankenkassen vermehrt die Rückerstattung von Behandlungskosten psychisch kranker Personen die in Privatpraxen in Behandlung sind ab. Die BPtK stellt nun klar, dass die Behandlung in Privatpraxen von den Krankenkassen weiterhin übernommen werden soll, wenn es keine andere Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt.
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