Anbei die Praxis-Info der BPtK zum Krankentransport und zur Krankenhauseinweisung:
www.bptk.de/uploads/media/bptk_praxis-info_krankentransport.pdf
www.bptk.de/uploads/media/bptk_praxis-info_krankenhauseinweisung_web.pdf
Seit Juni 2017 können PsychotherapeutInnen Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Zusätzlich können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Die Voraussetzungen für diese Zusatzkompetenzen wurden im März 2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss durch seine Richtlinienänderungen geschaffen. Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert Sie in einer Praxis-Info über die Details und den praktischen Ablauf bei einer Verordnung dieser Leistungen.
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