Anbei die Praxis-Info der BPtK:
www.bptk.de/uploads/media/bptk_praxis-info_krankenhauseinweisung_web.pdf
Seit Juni 2017 können PsychotherapeutInnen Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Zusätzlich können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Die Voraussetzungen für diese Zusatzkompetenzen wurden im März 2017 vom Gemeinsame Bundesausschuss durch seine Richtlinienänderungen geschaffen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert Sie in einer Praxis-Info über die Details und den praktischen Ablauf bei einer Verordnung dieser Leistungen.
Anbei die Praxis-Info der BPtK:
Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unsere speziellen Sprechstundenangebote, u.a. in den Bereichen Rechtliches, Fort- und Weiterbildung und Zertifizierung.
Unser zentraler Suchdienst für Patient*innen.
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FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?